Kleinunternehmer prüft am Laptop einen Wochenplan mit farblich getrennten Arbeits- und Abwesenheitstagen
Ist-Zeit · Abwesenheit · Zeitkonto

Urlaub, Krankheit, Feiertag: Sollstunden in der Zeiterfassung

So erzeugen Urlaub, Krankheit und Feiertage keine falschen Arbeitsstunden oder Minussalden.

Veröffentlicht und geprüft am 3. Oktober 2026

Ein Urlaubs-, Krankheits- oder Feiertag ist nicht automatisch ein Tag mit tatsächlich geleisteter Arbeit. In einer Zeiterfassungs-App sollten daher Ist-Arbeitszeit, Abwesenheit und die Berechnung des Zeitkontos getrennt erkennbar bleiben. Sonst entstehen fiktive Arbeitsstunden, falsche Minussalden oder doppelte Zeitgutschriften. Die richtige Einstellung richtet sich nach dem individuellen Arbeitszeitmodell und den geltenden Vergütungsregeln – nicht nach einem pauschalen Acht-Stunden-Knopf.

Die kurze Antwort

Hinterlegen Sie zuerst die geplanten Arbeitstage und Sollstunden je Person. Erfassen Sie Beginn, Ende und Dauer der tatsächlich geleisteten Arbeit separat. Genehmigten Urlaub, nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit und einen einschlägigen gesetzlichen Feiertag buchen Sie als jeweils eigene Abwesenheitsart. Für das Zeitkonto kann das System die ausgefallene Sollzeit entweder aus dem maßgeblichen Soll herausnehmen oder gesondert als bezahlte Abwesenheit anrechnen – aber nicht beides zugleich. Prüfen Sie die konkrete Regel mit Lohnstelle, Vertrag und gegebenenfalls Tarif- oder Betriebsvereinbarung, bevor die Konfiguration produktiv wird.

Ist-Zeit, Abwesenheit und Zeitkonto sind nicht dasselbe

Das Bundesarbeitsministerium erläutert zur Arbeitszeiterfassung, dass Beginn, Ende und Dauer der geleisteten täglichen Arbeitszeit nachvollziehbar sein sollen. Eine Abwesenheit kann für Vergütung und Saldo wichtig sein, ist deshalb aber keine gestempelte Arbeit. Wer acht Stunden Krankheit als acht Stunden „anwesend“ exportiert, verwischt diese Unterscheidung.

EbeneIn der App sichtbarNicht damit verwechseln
EbeneIst-ArbeitszeitIn der App sichtbarTatsächlicher Beginn, tatsächliches Ende, Pausen und ArbeitsdauerNicht damit verwechselnGeplante Schicht oder bezahlter Ausfall
EbeneAbwesenheitIn der App sichtbarArt, Zeitraum, Genehmigungs- oder Prüfstatus und maßgeblicher PlanNicht damit verwechselnArbeitszeitstempel oder automatisch ausgezahlte Stunden
EbeneZeitkontoIn der App sichtbarSollmodell, Arbeit, berücksichtigte Abwesenheit und nachvollziehbarer SaldoNicht damit verwechselnUnmittelbare Aussage über Überstundenvergütung

Die Trennung ist besonders wichtig bei Teilzeit, wechselnden Schichten und untertägiger Krankheit. Wie der bloße Soll-Ist-Vergleich von der Freigabe zusätzlicher Arbeit getrennt bleibt, erläutert der Leitfaden zu Überstunden und Arbeitszeitkonto.

Was die amtlichen Regeln wirklich vorgeben

Das Bundesurlaubsgesetz gibt Beschäftigten Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1). Gesetzliche Feiertage sind bei der gesetzlichen Urlaubsberechnung keine Werktage (§ 3). Wenn während des Urlaubs eine durch ärztliches Zeugnis nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit eintritt, werden diese Tage nach § 9 BUrlG nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Das Entgeltfortzahlungsgesetz behandelt das Entgelt für infolge eines gesetzlichen Feiertags ausgefallene Arbeit (§ 2) und die Fortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen (§§ 3 und 4). Diese Regeln bestimmen nicht eine einzige technische Darstellung in jeder Zeiterfassungssoftware.

Für die praktische App-Konfiguration folgt daraus: Eine berechtigte bezahlte Abwesenheit darf nicht allein wegen der fehlenden Stempelung unbesehen als zu leistende Mehrarbeit erscheinen. Ob die Software an diesem Tag die Sollzeit reduziert oder einen getrennten Ausfallwert gegenrechnet, ist eine Rechenmethode. Entscheidend ist, dass Arbeit, Abwesenheit, Lohnübergabe und Saldo in Ihrem Modell korrekt und prüfbar bleiben. Urlaubsentgelt, Feiertagszahlung und Entgeltfortzahlung sind keine austauschbaren Lohnarten. Für konkrete Ansprüche, Wartezeiten, Tarifabweichungen oder unbezahlte Freistellung ist die Lohnstelle beziehungsweise fachliche Beratung nötig.

Teilzeitbeispiel: Warum der Tagesplan wichtiger als ein Durchschnitt ist

Eine Mitarbeiterin arbeitet laut festem Plan montags acht, dienstags sechs und donnerstags sechs Stunden; Mittwoch und Freitag sind frei. Das vertragliche Wochensoll beträgt 20 Stunden. In einer Beispielwoche nimmt sie am Montag genehmigten Urlaub, ist am Dienstag arbeitsunfähig und fällt am Donnerstag wegen eines für ihren Arbeitsort einschlägigen gesetzlichen Feiertags aus. Tatsächlich geleistete Arbeit: null Stunden. Für den Saldo müssen jedoch die jeweils geplanten acht, sechs und sechs Stunden unter den einschlägigen Regeln berücksichtigt werden. Eine App, die jeden Ausfalltag pauschal mit acht Stunden bewertet, würde den individuellen Plan verzerren. Das Beispiel ist ein Konfigurationstest, keine pauschale Berechnung eines Lohnanspruchs.

Zwei technische Varianten können denselben neutralen Saldo ergeben: Das Programm reduziert das maßgebliche Wochensoll für die berücksichtigten Ausfalltage auf null oder es hält 20 Stunden Soll fest und weist 20 Stunden gesondert berücksichtigte Abwesenheit aus. Addiert es beides, entstehen künstliche Plusstunden. Belässt es 20 Stunden Soll, ohne die berechtigte Abwesenheit einzubeziehen, entsteht ein künstlicher Minussaldo. Der Tagesbericht darf in beiden Varianten keine 20 Stunden tatsächlich geleistete Arbeit behaupten.

So richten Sie ein kleines Team in der Software ein

  1. Arbeitszeitmodell pro Person hinterlegen: Wochentage, geplante Stunden und gegebenenfalls wechselnde Schichten festlegen. Ein pauschaler Durchschnitt passt nicht automatisch zu einem langen Montag und kurzen Freitag.
  2. Feiertagskalender prüfen: Wählen Sie die für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen Feiertage und testen Sie, ob ein Feiertag auf einen geplanten Arbeitstag fällt. Ein Feiertag am ohnehin arbeitsfreien Tag darf nicht blind zusätzlich gutgeschrieben werden.
  3. Abwesenheitsarten trennen: Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Feiertag, unbezahlte Freistellung und Freizeitausgleich brauchen unterscheidbare Regeln und Zuständigkeiten. Eine freie Texteingabe „fehlte“ reicht für den Lohnlauf nicht.
  4. Saldoformel sichtbar machen: Klären Sie mit Lohnstelle oder Kanzlei, ob das System Soll reduziert oder einen gesonderten Abwesenheitswert anrechnet. Prüfen Sie die Summen vor dem ersten Monatsabschluss.
  5. Rollen und Korrekturen festlegen: Beschäftigte erfassen die tatsächliche Arbeit, zuständige Personen prüfen Abwesenheiten und Änderungen. Rückwirkende Korrekturen müssen erklärbar bleiben.
  6. Export testen: Zeitnachweis, Urlaubsstand, Fehlzeiten und Lohnübergabe dürfen nicht zu einer einzigen Zahl verschmelzen. Klären Sie, welche Daten das konkrete Lohnsystem wirklich erwartet.

Für echte Arbeitsstunden bleiben Beginn, Ende und Pause maßgeblich. Der gesonderte Praxistest zu Pausenbuchungen zeigt, warum ein automatischer Abzug keine tatsächlich genommene Pause beweist. Bei Minijobs kommen besondere Dokumentationsregeln hinzu; dafür gibt es den Leitfaden zur Minijob-Zeiterfassung.

Fünf Testfälle vor dem Softwarekauf

Lassen Sie sich nicht nur einen hübschen Abwesenheitskalender zeigen. Legen Sie im Testkonto zwei Personen mit unterschiedlichen Tagesplänen an und exportieren Sie nach jedem Fall sowohl den Tagesnachweis als auch das Zeitkonto. Ob eine bestimmte App diese Funktionen im benötigten Tarif anbietet, ist beim Hersteller aktuell zu verifizieren.

TestfallWas Sie kontrollieren
TestfallUrlaub am langen ArbeitstagWas Sie kontrollierenDer korrekte Urlaubstag wird belastet; die geplante Tageszeit wird im Saldo passend behandelt, ohne Arbeitszeit zu fingieren.
TestfallKrankheit nach drei ArbeitsstundenWas Sie kontrollierenDrei echte Stunden bleiben im Ist-Nachweis. Der restliche Ausfall wird getrennt und ohne doppelte Tagesgutschrift behandelt.
TestfallFeiertag am freien TagWas Sie kontrollierenDer Kalender erzeugt nicht automatisch eine zusätzliche Zeitgutschrift für einen ohnehin arbeitsfreien Tag.
TestfallFeiertag am geplanten ArbeitstagWas Sie kontrollierenAusgefallene Arbeit und die anwendbare Entgeltregel erscheinen nachvollziehbar, nicht als gestempelte Arbeitszeit.
TestfallArbeitsunfähigkeit im UrlaubWas Sie kontrollierenNach dem erforderlichen Nachweis lässt sich die betroffene Urlaubsbuchung korrigieren; Urlaubskonto und Verlauf bleiben nachvollziehbar.

Notieren Sie für jeden Fall Eingabe, erwartete Werte, sichtbaren Saldo, Export und Korrekturweg. Ein Produkt ist erst passend, wenn diese Vorgänge mit Ihrem realen Teilzeit- oder Schichtmodell funktionieren – nicht weil es „Urlaubsverwaltung“ in der Funktionsliste trägt.

Wo die einfache Tagesbuchung nicht reicht

  • Wechselnde Schicht: Der maßgebliche Dienstplan vor der Abwesenheit muss nachvollziehbar sein. Eine spätere Planänderung darf den Ausfall nicht unbemerkt neu bewerten.
  • Krank im Urlaub: Nach § 9 BUrlG sind ärztlich nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub anzurechnen. Die App sollte die Korrektur mit Historie erlauben; der Urlaub wird dadurch nicht automatisch verlängert.
  • Feiertag innerhalb des Urlaubs: Gesetzliche Feiertage zählen nach § 3 BUrlG nicht als Werktage für den gesetzlichen Urlaub. Prüfen Sie, ob der Kalender einen Urlaubstag versehentlich abbucht.
  • Unbezahlte oder andere Freistellung: Übernehmen Sie die Logik bezahlter Krankheit oder Erholung nicht blind. Kennzeichnen Sie die Art und klären Sie den Lohn- und Saldofall separat.
  • Grenzen von Selbstständigen: Diese Ausführungen betreffen die Beschäftigten eines kleinen Unternehmens; eine Solo-Selbstständige ohne Arbeitnehmer hat keinen eigenen Urlaubs- oder Krankheitsanspruch aus diesen Arbeitnehmergesetzen.

Rechts- und Recherchestand: 3. Oktober 2026. Die Seite beantwortet die eigenständige Kauf- und Einrichtungsfrage, wie bezahlte Abwesenheiten in einem Zeiterfassungssystem ohne verfälschte Ist-Zeit und Salden abgebildet werden können. Sie ersetzt keine individuelle arbeitsrechtliche oder lohnsteuerliche Prüfung.

Checkliste für den ersten Monatsabschluss

ArbeitsplanSolltage und Stunden pro Person stimmen mit dem gültigen Modell überein.
Ist-NachweisNur tatsächlich geleistete Arbeit trägt Beginn, Ende und Pause.
AbwesenheitUrlaub, Krankheit und Feiertag sind getrennt markiert und geprüft.
SaldoKein künstliches Plus oder Minus durch doppeltes Anrechnen oder fehlende Ausfallregel.
ExportLohnstelle erhält richtige Abwesenheitsarten; Korrekturen und Ursprungswerte sind nachvollziehbar.

Der nächste Schritt ist ein Testmonat mit zwei unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen, bevor die App für das ganze Team freigeschaltet wird.

Zählt Urlaub in der App als tatsächlich gearbeitete Zeit?

Nein. Urlaub ist eine Abwesenheit. Für Vergütung und Zeitkonto kann die ausgefallene Sollzeit berücksichtigt werden, sollte aber nicht als gestempelte Arbeit erscheinen.

Macht ein Krankheitstag automatisch Minusstunden?

Eine berechtigte bezahlte Arbeitsunfähigkeit sollte nicht allein wegen fehlender Stempelzeiten einen Minussaldo erzeugen. Prüfen Sie den individuellen Plan, die Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung und die konkrete Saldoformel.

Soll an einem Feiertag immer ein voller Acht-Stunden-Wert stehen?

Nein. Maßgeblich sind der einschlägige gesetzliche Feiertag und die Arbeit, die ohne ihn ausgefallen wäre. Ein pauschaler Acht-Stunden-Wert kann bei Teilzeit und wechselnden Schichten falsch sein.

Was passiert, wenn jemand im Urlaub krank wird?

Nach § 9 BUrlG werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Die Urlaubsbuchung muss entsprechend nachvollziehbar korrigiert werden.

Brauche ich zwingend ein HR-Komplettsystem?

Nein. Entscheidend ist, dass Ihre Lösung reale Arbeitszeit, Abwesenheiten, Sollmodell und Lohnübergabe sauber trennt. Das können je nach Betrieb unterschiedliche Systeme oder abgestimmte Prozesse leisten.

Quellen und Aktualität

Die rechtlichen Aussagen wurden anhand amtlicher Quellen geprüft. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Sinnvoll weiterlesen

Vom Stundenzettel zum passenden Ablauf

Diese Themen helfen bei Systemwahl, Datenübergabe und Organisation.

WhatsApp teilen